Anarchistischer Aktionskünstler verurteilt
Fünf Jahre soll Pawel Krisewitsch in einer Strafkolonie verbringen. Das Gericht des Twerskoi-Bezirks in Moskau hat ihn am 18. Oktober auf Grund von Artikel 213, Punkt 2 des Strafgesetzbuches verurteilt – „Rowdytum, grobe Verletzung der öffentlichen Ordnung, die eine klare Missachtung der Gesellschaft zum Ausdruck bringt, bewaffnet“. Die Tat, die so qualifiziert wurde, liegt mehr als ein … [mehr . . .]